Bereits nach vier Jahren im Parlament können Fraktionsvorsitzende in der Bremischen Bürgerschaft einen monatlichen Pensionsanspruch von 1.054 Euro erwerben. Die Fraktion BÜRGER IN WUT (BIW) hatte gegen diese Sonderregelung geklagt. Der Staatsgerichtshof Bremen wies die Klage am 3. November 2026 jedoch zurück.
Während normale Arbeitnehmer mehrere Jahrzehnte in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen, können parlamentarische Funktionsträger in Bremen bereits nach einer einzigen Legislaturperiode von vier Jahren erhebliche Pensionsansprüche erwerben. Fraktionsvorsitzende erhalten aufgrund ihrer besonderen Funktion sogar doppelt so hohe Altersbezüge wie Abgeordnete ohne zusätzliche Funktion.
Gegen diese Regelung hatte die Fraktion BÜRGER IN WUT unter ihrem Vorsitzenden Jan Timke vor dem Staatsgerichtshof Bremen geklagt. Ziel war es, die zusätzlichen Pensionsansprüche für Fraktionsvorsitzende und Mitglieder des Bürgerschaftspräsidiums abzuschaffen. Die BIW-Fraktion sieht darin eine ungerechtfertigte Besserstellung parlamentarischer Funktionsträger gegenüber gewöhnlichen Arbeitnehmern.
Der Staatsgerichtshof folgte dieser Argumentation jedoch nicht. In seiner Entscheidung vom 3. November 2026 erklärte das Gericht die höheren Versorgungsansprüche für zulässig. Zur Begründung verwies es unter anderem darauf, dass Fraktionsvorsitzende im Gegensatz zu gewöhnlichen Abgeordneten, die in einem offiziell als Halbtagsparlament geltenden Parlament tätig sind, ihre Funktion in Vollzeit ausüben.
Für die Fraktion BÜRGER IN WUT bleibt die Kritik an der Regelung trotz des Urteils bestehen. Aus ihrer Sicht ist es nicht zu rechtfertigen, dass politische Funktionsträger bereits nach vier Jahren einen monatlichen Pensionsanspruch von mehr als 1.000 Euro erwerben können, während Arbeitnehmer dafür häufig 20 bis 30 Jahre benötigen.
Die BIW-Fraktion hält deshalb an ihrer Forderung fest, die zusätzlichen Pensionsprivilegien für parlamentarische Funktionsträger abzuschaffen und die Altersversorgung von Abgeordneten gerechter zu gestalten.
