Timke: Ein Schlag ins Gesicht für jeden Bürger

Ein mutmaßlicher Islamist aus Somalia, der in Bremen einen Anschlag auf Polizeibeamte geplant haben soll, hat für seine freiwillige Rückkehr in sein Heimatland 5.000 Euro Handgeld erhalten. Das wurde in der gestrigen Innendeputation bekannt. Die bislang nicht öffentlich bekannte Zahlung sorgt bei der Fraktion BÜRGER IN WUT für Entsetzen. 

Der Somalier war der Polizei bereits mehreren in Fällen bekannt, unter anderem wegen Körperverletzung, Beleidigung und einem antisemitischen Vorfall. Zudem soll er Holzlatten auf einen Streifenwagen geworfen haben. Die Polizei warnte intern ihre eigenen Beamten vor dem Somalier. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung durch Spezialkräfte wurden unter anderem mehrere Messer gefunden.

Die Fraktion BÜRGER IN WUT wird diesen Fall nun parlamentarisch aufarbeiten und dazu Akteneinsicht beantragen. Zudem hat die Fraktion bereits Fragen für die Fragestunde in der nächsten Novembersitzung eingereicht.

Jan Timke, Vorsitzender der Fraktion BÜRGER IN WUT, erklärt: „Dieser Fall zeigt, in welchem politischen Irrsinn wir mittlerweile angekommen sind. Ein mutmaßlicher Islamist, der einen Anschlag auf Polizeibeamte geplant haben soll und vor dem die Polizei sogar ihre eigenen Mitarbeiter warnte, bekommt bei seiner Ausreise auch noch ein Handgeld in Höhe von 5.000 Euro. Das ist ein Schlag ins Gesicht für jeden rechtsschaffenden Bürger. Wer eine derartige Gefahr für unsere Gesellschaft und unsere freiheitliche Ordnung darstellt, sollte unser Land verlassen. Und das ohne dafür mit mehreren tausend Euro belohnt zu werden.“

Timke weiter: „Während die Bürger angesichts steigender Lebenshaltungskosten jeden Euro zweimal umdrehen müssen, werden für einen polizeibekannten, gewalttätigen Islamisten 5.000 Euro bereitgestellt.  Das ist niemandem mehr zu vermitteln. Wir brauchen eine konsequente Rückführungspolitik für Gefährder, statt finanzieller Belohnungen. Wer Polizisten bedroht und unsere Sicherheit gefährdet, darf dafür nicht auch noch mit Steuergeld in dieser Höhe vergütet werden.“

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